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Förderung für Ihre neue Heizung
KfW, BAFA und regionale Programme:
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Förderung für Heizungen gibt es nur noch, wenn diese zumindest teilweise erneuerbare Energien zum Betrieb nutzen oder neben Wärme auch Strom erzeugen. Dabei stammt die Förderung überwiegend vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW fördert Heizungen hingegen nur noch im Rahmen von Komplettsanierungen. Es gibt aber auch regionale Förderungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Wie viel Förderung Sie von welchem Anbieter erhalten und ob diese mit anderen Förderungen kombinierbar sind, können Sie im Folgenden erfahren.

Noch mehr Förderung seit 2020

Förderung für energetische Sanierungen und den Austausch alter Heizungen gibt es in Deutschland schon recht lange. Zum Jahr 2020 wurde jedoch einiges novelliert, um höhere Zuschüsse und eine vereinfachte Antragstellung zu ermöglichen. Auch wurde der Fokus auf erneuerbare Energien gelegt, sodass eine neue Ölheizung zum Beispiel gar nicht mehr gefördert wird.

KfW

Seit 2020 ist die KfW bei der Förderung neuer Heizungen primär für Neubauten oder umfassende Effizienzhaus-Gesamtsanierungen zuständig. Das vormals beliebte Programm 430 gilt heute nur noch für den Anschluss an das Fernwärme-Netz sowie Fenster, Dämmungen, Dachsanierungen etc.

BAFA

Wenn Sie Ihre alte Heizung austauschen wollen, dann ist das BAFA in der Regel die beste Anlaufstelle, um Zuschüsse zu erhalten. Gefördert wird allerdings (fast) nur noch erneuerbare Wärme aus Biomasse, Solaranlagen oder Wärmepumpen. Eine wichtige Ausnahme bilden hier die Gas-Hybridheizungen.

Regionale Programme

Auch Städte, Kommunen oder ganze Bundesländer bieten neben der KfW und dem BAFA zusätzliche Förderungen für den Einbau einer neuen Heizung. Vieles lässt sich mit den staatlichen Programmen kombinieren, sodass Sie doppelt sparen!

Förderungen für alle Heizungen mit Beispielen

Eigenheimbesitzer stehen beim Austausch einer alten Heizung natürlich vor der Frage, welche neuen Anlagen überhaupt Förderung erhalten. Besonders bei relativ neuen und vergleichsweise teuren Technologien sind Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite ein wichtiges Instrument, um die Amortisationszeit drastisch zu verkürzen.

Wir haben für Sie eine praktische Übersicht erstellt, die genau aufzeigt, welche Heizung wie viel Förderung erhält und wo Sie jeweils den Antrag stellen müssen. Besonders im Rahmen der „Öl-Austauschprämie” des BAFA-Programms „Heizen mit Erneuerbaren Energien” erhalten Sie eine hohe Förderung, wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine moderne Gas-Hybridheizung oder gar eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzen.

Übersicht Einzelmaßnahmen

Neue HeizungKostenFörderungZuschuss
Wärmepumpe15.000 - 30.000 €BAFA: 35 % der Investitionskosten5.250 - 10.500 €
BAFA: 45 % der Investitionskosten
(wenn Ölheizung ersetzt wird)
6.750 - 13.500 €
Holzheizung10.000 - 22.000 €BAFA: 35 % der Investitionskosten3.500 - 7.700 €
BAFA: 45 % der Investitionskosten
(wenn Ölheizung ersetzt wird)
4.500 - 9.900 €
Gas-Hybridheizung
(Gas-Brennwert +
Solarthermie)
14.500 - 18.000 €BAFA: 30 % der Investitionskosten4.350 - 5.400 €
BAFA: 40 % der Investitionskosten
(wenn Ölheizung ersetzt wird)
4.500 - 9.900 €
Gas-Brennwertheizung*ca. 10.000 €BAFA: 20 % der Investitionskostenca. 2.000 €
Solarthermie-Anlage4.500 - 8.000 €BAFA: 30 % der Investitionskosten1.350 - 2.400 €
BHKW / Brennstoffzelle20.000 - 35.000 €BAFA: KWK Zuschuss1.900 - 3.500 €
Brennstoffzelleca. 25.000 - 35.000 €KfW 4337.050 - 28.200 €
Fernwärmeca. 6.000 €KfW 430: 20 % der Investitionskostenca. 1.200 €

* „Renewable Ready”: Als Hybridheizung geplant

Neue Heizung als Einzelmaßnahme - bis zu 45 % sparen

Wenn Sie ohne weitere Maßnahmen einfach nur eine neue Heizung einbauen lassen, dann ist für die Förderung im Regelfall das BAFA zuständig. So können Sie bis zu 45 Prozent der Investitionskosten als Förderung (Zuschuss ohne Rückzahlung) erhalten.

Umfassende Gesamtsanierung - bis zu 48.000 € sparen

Werden mehrere Sanierungsmaßnahmen miteinander kombiniert, lässt sich in der Regel ein sogenannter KfW Effizienzhaus-Standard erreichen, der Ihnen hohe Förderungen ermöglicht. Zu beachten ist allerdings, dass die Förderung für die Heizung nur anteilig erfolgt, da die anderen Gewerke gleichermaßen mitgefördert werden. In der Praxis könnte das zum Beispiel so aussehen:

KfW-ProgrammEffizienzhaus-StandardMax. Förderung
430 (Effizienzhaus-Sanierung)55Zuschuss von 48.000 €
430 (Effizienzhaus-Sanierung)70Zuschuss von 42.000 €
430 (Effizienzhaus-Sanierung)85Zuschuss von 36.000 €
430 (Effizienzhaus-Sanierung)100Zuschuss von 33.000 €
430 (Effizienzhaus-Sanierung)115 / DenkmalZuschuss von 30.000 €

Regionale Zuschüsse nicht vergessen!

Beim Austausch Ihrer alten Heizung sollten Sie sich auch vor Ort im Rathaus oder beim Bauamt erkundigen, ob möglicherweise regionale Förderungen zur Verfügung stehen. Bekannte Beispiele für umfassende regionale Zuschüsse sind das Programm proKlima von enercity in Hannover, das Programm „Erneuerbare Wärme” der IFB in Hamburg oder das Programm ENEO in Berlin.

Stadt / FörderprogrammFörderobjektFörderung
Berlin
ENEO - HeiztauschPLUS
Neue Heizung1.000 - 3.500 €, bis zu 4.500 €
in Verbindung mit Solarthermie oder Wärmepumpe
Hannover
proKlima - Modernisieren
z. B. Wärmepumpe1.000 € für Luft-Wärmepumpen;
3.000 € für Erdreich-Wärmepumpen
Hamburg
IFB-Erneuerbare Wärme
z. B. Wärmepumpemindestens 1.300 - 4.000 €
(je nach Wärmepumpen-Typ)
München
Förderprogramm Energieeinsparung (FES)
z. B. Neuerrichtung einer Solarthermie-Anlage120 - 200 € / m² Aperturfläche
Hannover
proKlima - Modernisieren
z. B. Neuerrichtung einer Solarthermie-Anlage600 €

Zuschüsse und Kredite korrekt beantragen

Sowohl für eine Förderung des BAFA als auch für eine der KfW muss der Antrag bereits vor Baubeginn gestellt werden. Um eine Förderung der KfW zu erhalten, muss zudem verpflichtend ein Energieberater in die Planung und die Beantragung mit einbezogen werden. Die Kosten dafür liegen bei ca. 900 Euro. Allerdings gibt es auch für die Tätigkeiten des Energieberaters eine Förderung von 50 Prozent der Kosten.

Der Antrag ist online über das Portal des jeweiligen Anbieters zu stellen. Ihm sind die vom Anbieter geforderten Unterlagen beizufügen. Stellt man den Antrag erst nach Baubeginn, erlischt der Anspruch auf Förderung unwiederbringlich. Eine nachträgliche Antragstellung ist also nicht möglich.

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